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Fragen und Antworten

Was ist eine Baugenossenschaft?

Eine Baugenossenschaft ist eine Genossenschaft mit dem Ziel, ihre Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen. Gleichbedeutende Begriffe sind: Wohnungsbaugenossenschaft, Wohnungsgenossenschaft, Wohnbaugenossenschaft, Siedlungsgenossenschaft, Wohnungsverein oder Bauverein.

Eine Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen in Form der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl.

Deren Zweck ist Förderung Ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung.

Jede Genossenschaft hat eine eigene Satzung, die die Grundlagen der Genossenschaft beschreibt und stets einzuhalten ist. Das Genossenschaftsgesetz regelt die weiteren Bestimmungen.

Wie werde ich Mitglied der Baugenossenschaft?

Voraussetzung für den Erhalt einer Mietwohnung ist eine vorab geschlossene Mitgliedschaft.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnende unbedingte Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Die Aufnahme des unter § 3 der Satzung der BRF genannten Personenkreises erfolgt erst zum Zeitpunkt der Wohnungszuweisung. Über die Zulassung beschließt der Vorstand. Dem Bewerber wird vor Abgabe seiner Beitrittserklärung die Satzung in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung gestellt.

Für die Aufnahme ist ein Eintrittsgeld zu zahlen. Über die Höhe des Eintrittsgeldes bis zum Höchstbetrag eines Geschäftsanteils beschließen Vorstand und Aufsichtsrat nach gemeinsamer Beratung gemäß § 28 Buchst. G der Satzung.

Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft ist die Zahlung von Geschäftsanteilen und Geschäftsguthaben Voraussetzung. Jedes Mitglied ist bei Erwerb der Mitgliedschaft verpflichtet, sich mit derzeit drei Anteilen á 500,00 € zu beteiligen (mitgliedsbegründende Pflichtanteile). Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen.

Ist eine Kaution für die Wohnungen erforderlich?

Es ist in der Regel keine Kaution fällig. Bei gewerblich genutzten Mieträumen kann es hiervon Abweichungen geben.

Was sind die Vorteile einer Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft?

Die Baugenossenschaft Reichsbahnwerk Freimann e.G. ist als betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn AG anerkannt und unterstützt die DB AG bei der Erfüllung der Aufgaben im Bereich Wohnungsfürsorge.

Unsere Mitglieder erhalten einen Nutzungsvertrag für ihre Wohnung, wenn sie bei uns Mieter werden. Sie profitieren dadurch von einem lebenslangen Wohnrecht mit bezahlbaren Mietpreisen im Vergleich zum restlichen Münchner Wohnungsmarkt. Wohnen in einer Baugenossenschaft bietet somit eine Alternative zu reinen Mietverhältnissen und schafft langfristige Perspektiven für eine stabile und harmonische Hausgemeinschaft.

Das Nutzungsverhältnis an einer Genossenschaftswohnung kann während des Bestehens der Mitgliedschaft nur unter den im Nutzungsvertrag festgesetzten oder nach den gesetzlichen Bedingungen beendet werden.

Das Geschäftsguthaben des einzelnen Mitglieds kann nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden. Dies ist unzulässig und der Genossenschaft gegenüber unwirksam.

Das Mitglied ist berechtigt sein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung auszuüben und sich an Beschlussfassungen zu beteiligen.

Muss ich einen Wohnberechtigungsschein für eine Wohnung der BRF besitzen?

Nein, zurzeit haben wir keine öffentlich geförderten Wohnungen.

Besitzt die BRF einen Schlüssel zu meiner Wohnung?

Nein, das ist nicht der Fall. Bei Übergabe Ihrer neuen Wohnung erhalten Sie sämtliche Schlüssel für Ihre Wohnung, Ihren Hauseingang und möglichen Keller- bzw. Speicherzugänge. Auch wenn wir die Verwaltung der Wohnungen übernehmen, haben wir keinen Zugang zu Ihrer Wohnung.

Was mache ich, wenn ich meinen Wohnungsschlüssel verloren habe?

Sollten Sie einen Schlüssel verlieren, so müssen Sie eine Verlustanzeige bei der BRF machen. Die Wohnungstürschlüssel können Sie selbst nachmachen lassen. Gerne übernehmen auch wir das für Sie gegen Begleichung der Schlüssel-Kosten.

Die Haustürschlüssel gehören zu einer Schließanlage und können NUR von der BRF nachgemacht werden. Ein Zuwiderhandeln oder bei einer Beschädigung der Schließanlage wegen nicht berechtigt hergestellter Schlüssel wird der Verursacher in Regress genommen.

Bei einer Wohnungsrückgabe müssen alle Schlüssel, die im Übergabeprotokoll vermerkt worden sind, sowie die, die während des Mietverhältnisses zusätzlich erworben worden sind, zurückgegeben werden.

Was mache ich, wenn in meiner Wohnung etwas defekt ist?

Bei Ihrer Wohnungsübergabe haben Sie eine „gelbe Reparaturkarte“ erhalten. Sobald bei Ihnen in Ihrer Wohnung, im Haus oder in der Anlage der BRF nötige Reparaturen anfallen, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an unsere Mitarbeiter und Vorstände im Büro der BRF und geben zeitgleich Ihre „gelbe Reparaturkarte“ ab. Bitte geben Sie die gelbe Karte persönlich oder im Briefkasten an der Hauseingangstüre des Büros ab! Die Abgabe der gelben Reparaturkarte ist zwingend notwendig! Auf dieser „gelben Reparaturkarte“ ist zudem der zuständige Hausmeister vermerkt. Auf den im Hauseingang hängenden Mieter-Informationstafeln sind die jeweils zuständigen Hausmeister vermerkt.

Nach Abschluss der Arbeiten bekommen Sie die „Gelbe Karte“ über Briefkasteneinwurf wieder zurück.

Notfälle sind sofort beim Vorstand anzuzeigen (siehe „Notfallnummern“)

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist in der aktuellen Satzung unter § 7 „Kündigung der Mitgliedschaft“ geregelt.   

Was passiert mit meinem Beitrag, wenn ich aus der Genossenschaft austrete?

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, haben Sie in der Regel Anspruch auf die Rückzahlung Ihrer Anteile, die in ein Auseinandersetzungsguthaben überführt werden. Genaueres entnehmen Sie der aktuellen Satzung unter § 12 „Auseinandersetzung“.

Kann ich die Kündigungsfrist verkürzen, wenn ich einen potenziellen Nachmieter für meine Wohnung vorschlage?

Nein, es ist nicht möglich, einen eigenen Nachmieter zu suchen.
Alles Weitere und Sonderfälle besprechen Sie bitte direkt mit den Vorständen.

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Die Untervermietung ist nur bedingt möglich, bedarf aber ausnahmslos der vorherigen Zustimmung der BRF.

Kann ich Mitglied der Genossenschaft werden, ohne eine Wohnung zu mieten?

Nein, Mitglied wird nur, wer in ein Nutzungsverhältnis/Mietvertrag eintritt.

Darf ich meine Schuhe im Treppenhaus abstellen oder dort vorübergehend Gegenstände lagern?

Nein, aufgrund von Brandschutzbestimmungen dürfen Sie keinerlei Gegenstände im Treppenhaus lagern. Dies gilt auch für Schuhe und andere Gegenstände, die sich dort nur vorübergehend befinden würden. Kinderwagen und Rollatoren können im Erdgeschoss abgestellt werden, sofern der Fluchtweg frei bleibt.

Ist Hundehaltung in der Mietwohnung gestattet?

Die Haltung von Hunden bedarf grundsätzlich einer Genehmigung der Hausverwaltung. Stellen Sie hierzu einen schriftlichen formlosen Antrag. Erst nach der Genehmigung können Sie sich das Tier zulegen.

Ein gewerblicher Handel mit den Hunden ist verboten.

Ist eine Katzenhaltung in der Mietwohnung gestattet?

Die Haltung von Katzen bedarf grundsätzlich einer Genehmigung der Hausverwaltung. Stellen Sie hierzu einen schriftlichen formlosen Antrag. Erst nach der Genehmigung können Sie sich das Tier zulegen.

Ein gewerblicher Handel mit den Katzen ist verboten.

Welche Haustiere sind in der Mietwohnung erlaubt?

Kleintiere wie Goldhamster, Kaninchen oder Wellensittiche sind erlaubt, solange keine Zucht oder übermäßige Anzahl der Tiere gehalten wird. Ein gewerblicher Handel ist verboten. 

Ich habe ein Kind bekommen. Muss ich das Kind auch anmelden oder muss ich nur neue Mitmieter anmelden?

Gemäß Miet- oder Nutzungsvertrag müssen Sie alle Personen bei der BRF melden, welche mit Ihnen in Ihrer Wohnung leben: Dies gilt auch für Kinder.

Ich bekomme für acht Wochen Besuch. Muss ich diesen anmelden?

Einen Besuch, der maximal 3 Monate bei Ihnen in der Wohnung wohnt, müssen Sie nicht anmelden. Eine Information an die BRF wäre sinnvoll. Generell müssen Sie jede Person bei der BRF melden, die länger als 3 Monate in Ihrer Wohnung wohnt. Dafür müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der BRF einholen.

Kann ich mich auch telefonisch oder vor Ort für eine Wohnung bewerben?

Bitte fordern Sie einen Wohnungsantrag bei uns an, indem Sie uns eine E-Mail schreiben an: ">