Änderung unserer Geschäftsanteile zum Erhalt der Genossenschaft

Erhalt und Wertschätzung unseres genossenschaftlichen Zuhauses
Unsere Genossenschaft sorgt seit vielen Jahren für stabile und faire Mieten. Damit das auch in Zukunft so bleiben wird und wir die heutigen Herausforderungen weiterhin aus eigener Kraft stemmen können, müssen wir jetzt vorsorgen.

Dies können wir nur alle zusammen, indem wir die Geschäftsanteile eines jeden Mitglieds erhöhen.

Häufige Fragen (FAQ)

Worum geht es?

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Wert der Geschäftsanteile zu erhöhen, damit die Genossenschaft auch künftig handlungsfähig bleibt.

Betrifft das alle Mitglieder?

Ja. Jedes Mitglied hat bereits 3 Geschäftsanteile. Die vorgeschlagene Erhöhung würde entsprechend für alle gelten (Gleichbehandlungsgrundsatz).

Warum haben wir 3 Geschäftsanteile?

Das ist in unserer Satzung so verankert. Die Anteile sind Teil der finanziellen Grundlage der Genossenschaft und begründen die Mitgliedschaft des Mieters (Mitgliedschaftsbegründende Pflichtanteile).
Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für den Erhalt einer Wohnung/Mietvertrages.

Wo in der Satzung der BRF stehen die Geschäftsanteile?

Im §17 Satz (1 – 9) der Satzung der BRF finden Sie die Angaben zu den Geschäftsanteilen und Geschäftsguthaben.

Wann muss das Geld gezahlt werden?

Die zusätzliche Einzahlung wird erst fällig, nachdem die Satzungsänderung im Registergericht eingetragen wurde. Ab diesem Zeitpunkt gilt: Die Zahlung ist laut Satzung sofort, nach der Eintragung fällig

Ab wann gilt die neue Anteilshöhe?

Erst nach Eintragung der Satzungsänderung beim Registergericht. Vorher ist noch nichts zu zahlen.

Was passiert, wenn ich nicht zahlen kann?

Melden Sie sich bitte frühzeitig bei Vorstand/Aufsichtsrat. Wir suchen mit Ihnen nach einem Vorgehen im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse.

Kann ich in Raten zahlen?

Bitte sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an, wenn Sie eine Ratenzahlung benötigen. Wir prüfen gemeinsam, welche Lösung im Rahmen der geltenden Regeln und Fristen möglich ist.

Wofür wird das Geld verwendet?

Zum Beispiel für Instandhaltung, notwendige Modernisierungen und gesetzlich geforderte Maßnahmen, damit unsere Gebäude langfristig erhalten bleiben.

Wer entscheidet darüber?

Die Mitglieder entscheiden in der ordentlichen Mitgliederversammlung per Abstimmung. Für die Zustimmung der Erhöhung ist mindestens eine ¾ Mehrheit (75%) der Stimmen der anwesenden und Abstimmungsberechtigten Mitglieder notwendig.